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Doppelt so viele Männer* hätten 2021 Zuflucht vor häuslicher Gewalt finden können
Die erste offizielle Statistik zur Nutzung von Männer*schutzeinrichtungen (MSE) in Deutschland liegt vor. Sie legt auch Missstände in der Hilfelandschaft für von häuslicher Gewalt betroffene Männer* offen.
Die Statistik ist eine Veröffentlichung der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM). Sie basiert auf einer Befragung der Träger von Schutzwohnungen für betroffene Männer* in Deutschland. Im Jahr 2021 registrierten die bestehenden neun Schutzwohnungen demnach 251 Rat und Hilfe suchende Männer*. Die vorgelegte Statistik geht näher auf die 80 Betroffenen ein, die in Verbindung mit einem Beratungsprozess Zuflucht fanden. Auch auf den Arbeitsbedingungen des Personals in den Schutzwohnungen liegt ein Fokus.
Der Bedarf an Schutzhausplätzen ist groß, die Auslastung der MSE betrug durchschnittlich 70 Prozent. Leider musste mehr als jeder zweite betroffene Mann abgewiesen werden. Der Hauptgrund: Die Schutzwohnungen waren gerade dann voll ausgelastet, wenn sie für die Verhinderung weiterer Gewalt gebraucht wurden. Zudem legt die Trägerbefragung offen, dass mit der derzeit geförderten Stundenzahl von maximal einer vollen Stelle pro MSE ist eine klienten*gerechte Betreuung nur mit ehrenamtlicher Mehrarbeit zu leisten ist.
Eine kurzfristige Verdopplung beim weiteren Ausbau der Plätze in MSE und eine Erhöhung der in den Bundesländern festgelegten Betreuungsschlüssel sind daher mindestens angezeigt. Die BFKM hält bis zu fünf MSE je Bundesland bis 2025 für notwendig, jedoch differenziert nach Einwohnerzahl und Flächenstruktur der einzelnen Länder.
In der Statistik ausgewertete Aspekte betreffen etwa Gründe für Nichteinzug, Aufenthaltsdauer in den Schutzwohnungen, Formen der widerfahrenen Gewalt, Kinder in Männer*schutzeinrichtungen, Bildungshintergründe und Herkunft der Betroffenen.
Die Statistik steht unter www.maennergewaltschutz.de/statistik-2021 zum Download zur Verfügung.
Zitiert nach einer Pressemitteilung der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz vom 27.01.2023