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Aktuelle Meldungen

Einfrieren von Eizellen und Spermien bei Krebs

Krebspatienten können durch die Krebstherapie mitunter ihre Fruchtbarkeit verlieren. Damit sie dennoch später einmal Kinder bekommen können, bezahlt die Krankenkasse ab 1. Juli 2021 Maßnahmen zum Einfrieren und Lagern von Eizellen oder Spermien.

Krebspatientinnen und Krebspatienten haben die Möglichkeit, vor der Krebsbehandlung Spermien oder Eizellen einfrieren zu lassen. So können Paare später auch dann noch Kinder bekommen, wenn die Therapie die Fruchtbarkeit eines Partners beeinträchtigt hat. Die Kosten für die Entnahme, das Einfrieren und das Lagern, die sogenannte Kryokonservierung, übernimmt ab 1. Juli 2021 die Krankenkasse für gesetzlich Versicherte.

Folgende Maßnahmen bezahlt die Krankenkasse:

  • Beratung durch einen Spezialisten für Fruchtbarkeitsmedizin
  • Bei Frauen: Laboruntersuchungen auf Infektionen (innerhalb von drei Monaten vor der Zellentnahme), hormonelle Stimulationsbehandlung (ab 18 Jahren), Bestimmung der Hormonspiegel, Ultraschalluntersuchungen, Eizellentnahme
  • Bei Männern: Gewinnung, Untersuchung und Aufbereitung der Spermien bei Männern und Jungen ab der Pubertät und, falls erforderlich, die Entnahme von Hodengewebe zur Gewinnung von Spermien
  • Kryokonservierung inklusive Lagerung der Eizellen oder Spermien


Nicht übernommen werden derzeit die Kosten für die Entnahme und das Lagern von Eierstockgewebe.

Wer hat Anspruch? Die Kostenübernahme steht Frauen bis zu einem Alter von 40 Jahren und Männern bis 50 Jahren zu.

Übergangsregelung: Die Krankenkasse muss die Kosten der medizinischen Maßnahmen nicht rückwirkend übernehmen. Für Patientinnen und Patienten, die bereits mit der Kryokonservierung begonnen haben, kommt die Kasse jedoch ab 1. Juli 2021 für die weiteren Kosten auf. Vorausgesetzt, es besteht Anspruch darauf.

Kostenübernahme für die Befruchtung
Die späteren Kosten für das Herbeiführen einer Schwangerschaft mit Hilfe der eingefrorenen Ei- oder Samenzellen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zu 50 Prozent. Der Gesetzgeber setzt jedoch voraus, dass eine entsprechende medizinische Notwendigkeit und eine Erfolgsaussicht bestehen. Auch muss das betroffenen Paar verheiratet sein.

Außerdem gelten Altersgrenzen: So muss die Krankenkasse eine künstliche Befruchtung erst ab einem Alter von 25 Jahren erstatten, und nur bis zum 40. Lebensjahr bei Frauen beziehungsweise dem 50. Lebensjahr bei Männern. Auch sind nur 3 Versuche vorgesehen. Betroffene, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen unter Umständen selbst für die Kosten aufkommen.

Wer ist von Unfruchtbarkeit durch Krebs betroffen?
Manche Krebsbehandlungen gefährden die Fruchtbarkeit von Männern und/oder Frauen. Das kann zur Folge haben, dass Betroffene nach der Behandlung auf natürlichem Weg keine Kinder mehr bekommen können.

Längst nicht alle Krebspatientinnen und Krebspatienten müssen aber befürchten, dass sich die Therapie auf ihre Fruchtbarkeit auswirkt. Die Fruchtbarkeit beeinträchtigen können zum Beispiel:

  • die Entfernung der Hoden bei Männern oder der Eierstöcke bei Frauen
  • eine Bestrahlung (zum Beispiel Hodenbestrahlung bei Männern oder Beckenbestrahlung bei Frauen)
  • Medikamente (zum Beispiel eine Chemo- oder Hormontherapie)


Wie hoch das individuelle Risiko der Unfruchtbarkeit ist, können die behandelnden Ärzte am ehesten überblicken. Sie klären Betroffene auf und überweisen sie bei Bedarf zur Beratung an einen Spezialisten oder eine Spezialistin für Fruchtbarkeitsmedizin.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrum vom 09.03.2021