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Aktuelle Meldungen

Fragen zum Thema Affenpocken – BZgA informiert

Bei erhöhtem Ansteckungsrisiko wird Impfung empfohlen
Aktuell erreichen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Anfragen aus der Bevölkerung zum sogenannten Affenpockenvirus oder Monkeypox Virus (MPXV). Das Virus tritt seit Mai 2022 in Europa und auch in Deutsch­land auf. Auf den Webseiten www.infektionsschutz.de und www.liebesleben.de informiert die BZgA zu Affen­pocken, der Erkrankung, darüber, wie sich infizierte Personen verhalten sollten und wie man sich am besten schützen kann.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Bürgerinnen und Bürger wenden sich an die BZgA, weil sie verunsichert sind und verlässliche Informationen zum Thema Affenpocken suchen. Ergänzend zu unserem telefonischen Beratungsangebot haben wir den Erregersteckbrief zu Affenpocken entwickelt, der die wichtigsten Fragen beantwortet. Wir raten jedem Menschen, der Symptome einer möglichen Erkrankung bei sich bemerkt oder befürchtet, sich infiziert zu haben, sich sofort telefonisch an seine Ärztin oder seinen Arzt zu wenden.“

Darüber hinaus bietet die BZgA auf ihrer Internetseite www.infektionsschutz.de Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zum Thema. Das gemeinsame Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert Koch-Instituts informiert ergänzend zu Übertragungswegen und Präventions­möglich­keiten. 

Die aktuell wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Affenpocken:

Was sind Affenpocken?
Affenpocken sind eine seltene Virusinfektion. Die Erkrankung wird durch das Affen­pocken­virus verursacht, das mit den Menschenpockenviren und den Kuhpockenviren verwandt ist.

Wie werden Affenpocken übertragen?
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist vor allem bei engem Kontakt möglich. Besonders ansteckend ist der Bläscheninhalt sowie der Schorf der Hautveränderungen von infizierten Personen. Eine Übertra­gung kann auch durch Kontakt zu Geschwüren, Wunden im Mund oder mit Körperflüssigkeiten wie Speichel erfolgen. Eine Übertragung des Virus ist zudem über Textilien und Essgeschirr einer Person, die sich mit den Affenpocken angesteckt hat, möglich.

Ob Affenpocken beim Sex über Samenflüssigkeit oder Vaginalflüssigkeit übertragen werden, ist nicht abschließend geklärt. Das Risiko, sich mit Affenpocken zu infizieren, ist nicht auf sexuell aktive Menschen oder auf Männer, die Sex mit Männern haben, beschränkt. Da es aber zu engem Körperkontakt kommt, ist eine Übertragung beim Sex möglich. Schwangere, die sich mit Affenpocken angesteckt haben, können das Virus an ihr ungeborenes Kind weitergeben. Eine Ansteckung des Babys ist auch bei der Geburt möglich.

Menschen, die infiziert sind, können andere anstecken, solange sie Symptome haben. In der Regel sind das zwei bis vier Wochen. Die Inkubationszeit, also die Zeitspanne zwischen der Ansteckung und dem Beginn der Erkrankung, beträgt etwa fünf bis 21 Tage. Kürzere Inkubationszeiten von zwei bis vier Tagen scheinen der aktuellen Datenlage zufolge in Einzelfällen möglich.

Wie äußert sich die Krankheit?
Allgemeine Anzeichen einer Ansteckung mit Affenpocken können Fieber-, Kopf-, Muskel- und Rücken­schmer­zen sowie geschwollene Lymphknoten sein. Es entwickeln sich teilweise sehr schmerzhafte Haut­veränderungen in Form von Flecken und Pusteln, die mit der Zeit verkrusten und abfallen. Der Ausschlag tritt vor allem an Gesicht, Handflächen und Fußsohlen auf. Es sind jedoch auch Haut- und Schleim­haut­veränderungen an Mund, Genitalien und Augen möglich. Die Haut­veränderungen halten in der Regel zwischen zwei und vier Wochen an und heilen ohne Behandlung von selbst ab. Dabei kann es zu Narben kommen.

Was tun bei Verdacht auf eine Infektion mit Affenpocken?
Nach Kontakt zu Personen, die mit Affenpocken infiziert sind, sollte das örtliche Gesundheitsamt kontak­tiert werden. Es gibt die Möglichkeit, sich zeitnah nach Kontakt zu einer infizierten Person impfen zu lassen. Dies ist möglich, solange noch keine Symptome auftreten.

Bei ungewöhnlichen Hautveränderungen oder anderen Symptomen sollte eine ärztliche Abklärung nach vorheriger telefonischer Anmeldung erfolgen.

Gibt es eine Impfung?
Ja. In der Europäischen Union (EU) ist seit 2013 ein Pocken-Impfstoff zugelassen. Dieser kann bei Perso­nen ab 18 Jahren auch zum Schutz vor Affenpocken eingesetzt werden, die ein erhöhtes Kontakt- und Ansteckungsrisiko haben. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung für Personen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten (Postexpositionsprophylaxe).

Weiterhin sollten besonders Männer über 18 Jahre, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln, geimpft werden, sowie nach Rücksprache mit dem Sicherheits­beauftragten auch Mitarbeitende in Speziallaboratorien, die gezielt Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben ausüben, die Orthopockenmaterial enthalten.

Für Menschen über 18 Jahre ohne Pockenimpfung in der Vergangenheit erfolgt die Grund­immuni­sierung mit zwei Impfungen im Abstand von mindestens 28 Tagen.

Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft worden sind, reicht eine einmalige Impf­stoff­gabe aus. Die Impfung soll auch bei Personen mit Immundefizienz erfolgen.

Weiterführende Informationen zum Thema:
Die Telefonberatung der BZgA ist unter Telefon 0221 892031 Montag bis Donnerstag: von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr erreichbar zum Preis entsprechend der Preisliste Ihres Telefon­anbieters für Gespräche in das deutsche Festnetz.

infektionsschutz.de informiert zu Affenpocken unter:
www.infektionsschutz.de/infektionskrankheiten/krankheitsbilder/affenpocken/

Erregersteckbrief:
www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/affenpocken/

Informationen zum Monkeypox Virus (MPXV)/Affenpocken der BZgA-Initiative LIEBESLEBEN:
www.liebesleben.de/fuer-alle/sexuell-uebertragbare-infektionen/affenpocken/

Merkblatt Affenpocken von BZgA und RKI:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken-Flyer.pdf?__blob=publicationFile

STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Affenpocken:
www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/25-26_22.pdf?__blob=publicationFile

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitlcihe Aufklärung vom 21.07.2022