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Freistaat Sachsen veröffentlicht erste Förderrichtlinie in Deutschland, die Männerschutzeinrichtungen fördert
Mit dem heutigen Tage (12.08.2021) tritt die überarbeitete Version der „Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit“ in Kraft. Damit ist der Freistaat Sachsen das erste Bundesland, das die Förderung von Männerschutzeinrichtungen als Fördergegenstand aufnimmt.
Nach einer Pilotprojektphase 2016 – 2021 wird somit nun eine kontinuierliche Förderung von Männerschutzeinrichtungen in Sachsen möglich. Diese, für die Sächsische Männerarbeit wichtige gleichstellungspolitische Entscheidung, erfolgte auf der Grundlage der Evaluation des Pilotprojektes Männerschutzwohnungen Sachsen.
Zitiert nach einer Meldung der LAG Jungen- und Männerarbeit sachsen e. V. vom 12.08.2021