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Freistaat Sachsen veröffentlicht erste Förderrichtlinie in Deutschland, die Männerschutzeinrichtungen fördert

Mit dem heutigen Tage (12.08.2021) tritt die überarbeitete Version der „Richtlinie zur Förderung der Chancen­gleichheit“ in Kraft. Damit ist der Freistaat Sachsen das erste Bundesland, das die Förderung von Männerschutzeinrichtungen als Fördergegenstand aufnimmt.

Nach einer Pilotprojektphase 2016 – 2021 wird somit nun eine kontinuierliche Förderung von Männer­schutz­einrichtungen in Sachsen möglich. Diese, für die Sächsische Männerarbeit wichtige gleichstellungspolitische Entscheidung, erfolgte auf der Grundlage der Evaluation des Pilot­projektes Männerschutz­wohnungen Sachsen.

Zitiert nach einer Meldung der LAG Jungen- und Männerarbeit sachsen e. V. vom 12.08.2021