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Hitzeschutz am Arbeitsplatz immer mitdenken
Es vergeht kaum ein Tag ohne alarmierende Meldungen zu den Folgen des Klimawandels. Auch auf die Arbeitswelt wirken sich Hitzewellen jetzt schon aus. Höchste Zeit, sich am Arbeitsplatz auf längere, wärmere Sommer einzustellen und Maßnahmen zu ergreifen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt im aktuellen BGW magazin Tipps zum Hitzeschutz.
Nicht nur die Durchschnittstemperatur steigt, die Zahl der Tage mit Temperaturen über 30 Grad bricht ebenfalls jährlich neue Rekorde. Hitze belastet Mitarbeitende an vielen Arbeitsplätzen, ob im Büro, in der Produktion, im Service oder auch in der Pflege.
Risiken für Beschäftigte
Sommerliche Hitze kann sich sowohl auf den Körper als auch auf die Psyche auswirken. Das Thema Hitzeschutz ist deshalb von Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung unbedingt zu berücksichtigen. Abgesehen von unmittelbar gefährlichen physischen Folgen wie Dehydrierung und Hitzeerkrankungen kann Sommerhitze müde machen, die Konzentration stören, die Reizbarkeit erhöhen und die Stresstoleranz verringern. Die Leistungsfähigkeit sinkt, die Unfallgefahr steigt.
Gleichzeitig lässt sich die Arbeit an heißen Tagen in vielen Bereichen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege kaum reduzieren. In manchen Arbeitsfeldern wie etwa der Pflege steigt sogar das Arbeitsaufkommen. Pflegebedürftige Menschen benötigen mehr Unterstützung, es müssen häufiger Getränke gereicht werden, die Medikamentengabe ist anzupassen. Auch herausforderndes und aggressives Verhalten von zu Pflegenden oder Angehörigen kann hitzebedingt zunehmen und zusätzlich belasten. Laut dem kürzlich veröffentlichten DAK Gesundheitsreport 2024 mit dem Schwerpunktthema „Gesundheitsrisiko Hitze“ fühlen sich 49 Prozent der Pflegekräfte bei Hitze stark belastet – mehr als doppelt so viele wie im Durchschnitt aller Erwerbstätigen.
Hitzeschutz ist Arbeitsschutz
Hitzeschutz am Arbeitsplatz ist kein Extra, sondern für Unternehmen verpflichtend. Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und Arbeitsplätze so einrichten und betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden werden. Dazu gehören eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur und der Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung. Die Arbeitsstättenregel „Raumtemperatur“ gibt klare Vorgaben ab einer Außentemperatur von 26 Grad: Wird diese Temperatur auch drinnen überschritten, sollen zusätzliche Hitzeschutzmaßnahmen ergriffen werden. Bei 30 Grad und mehr sind diese Pflicht. Wirksame Maßnahmen entnehmen Unternehmen ihrer Gefährdungsbeurteilung. Zeigt das Thermometer mindestens 35 Grad, ist ein Raum ohne zusätzliche Maßnahmen als Arbeitsraum ungeeignet.
Im Arbeitsschutz haben technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen oder persönlichen Maßnahmen. Die Vorbereitung auf sommerliche Hitze sollte beginnen, lange bevor die Temperaturen steigen. Denn die technischen Maßnahmen umfassen langfristig geplante, aufwendige Vorhaben, zum Beispiel beim Bau. Gebäude können nicht von heute auf morgen umgestaltet werden und Investitionen für Maßnahmen wie Sonnenschutz- oder Klimatisierungssysteme bedürfen sorgfältiger Planung. Wichtig ist deshalb, bei anstehenden Umbauten oder Renovierungen immer den Hitzeschutz mitzudenken.
Organisatorische und kurzfristige Maßnahmen
Auch organisatorische Maßnahmen brauchen Vorlauf. Wo die Abläufe dies zulassen, können schwere körperliche Tätigkeiten oder die gesamte Arbeitszeit in die kühleren Stunden des Tages verschoben werden. Das macht das Arbeiten gesünder, ebenso wie ein geänderter Tagesablauf mit längeren Pausen. In vielen Fällen ist das aber nicht ohne weiteres möglich. Werden Dienstpläne angepasst, ist deshalb immer zu berücksichtigen, dass genügend Beschäftigte vor Ort sind – eine Herausforderung besonders in der sommerlichen Ferienzeit.
Kurzfristig lässt sich beispielsweise das morgendliche Lüften in die Abläufe integrieren. Eine Lockerung der Kleidungsvorschriften kann ebenfalls möglich sein. Zudem können kühlere Räume als Pausenräume ausgemacht und rechtzeitig für diesen Zweck vorbereitet werden. Diese können dann kurzfristig schnell genutzt werden. Noch schneller umsetzen lässt sich eine einfache Maßnahme, die aber längst noch nicht überall praktiziert wird: den Beschäftigten Trinkwasser oder andere geeignete Getränke bereitstellen. Bei Lufttemperaturen über 30 Grad ist das sogar Pflicht der Unternehmensleitung.
Mehr Informationen, auch speziell für die Branche Pflege, gibt es auf www.bgw-online.de/hitzeschutz. Zum aktuellen BGW magazin mit dem Titelthema Hitzeschutz geht es hier: www.bgw-online.de/magazin.
Zitiert nach einer Pressemitteilung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vom 02.05.2024