Aktuelle Meldungen
Psychische Belastung und Alkohol – ein gefährliches Gespann
„ALKOHOLSPIEGEL“-Newsletter der BZgA informiert zu Suchtprävention in der Pandemie und dem neuen Angebot www.vortiv.de
Soziale Isolierung, Zukunftsängste und gesundheitliche Sorgen: Belastungen, wie sie die Corona-Pandemie mit sich bringt, können psychische Erkrankungen fördern und zu einem erhöhten Alkoholkonsum führen. Dabei stehen seelische Störungen und missbräuchlicher Alkoholkonsum in einer unheilvollen Wechselwirkung. Wie sie sich gegenseitig verstärken und wo es niederschwellige Hilfsangebote gibt, berichtet die neue Ausgabe des BZgA-Newsletters „ALKOHOLSPIEGEL“.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, erklärt zum Zusammenhang von Pandemie und Substanzkonsum: „Natürlich wissen wir, dass die Situation für suchtkranke Menschen in Deutschland während der Pandemie sehr belastend war und teilweise noch ist. Gerade Kinder mit alkoholabhängigen Eltern waren isoliert und in dramatischen Situationen. Jetzt ist wieder intensive Hilfe möglich, denn Beratungsstellen können auch wieder ‚live‘ Hilfe leisten, Selbsthilfegruppen können wieder stattfinden, Familienhelfer wieder direkten Kontakt mit Betroffenen aufnehmen. Auch der Bund hilft mit einer weiteren Million Euro für die Alkoholprävention.“
Professor Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, ergänzt: „In der Pandemie entfällt im sozialen Miteinander ein wichtiger Schutzfaktor für die eigene Gesundheit. Für Menschen mit hohem Alkoholkonsum oder mit beginnenden Suchtproblemen sowie für ihre Angehörigen ist es dann besonders wichtig, auf möglichst unkomplizierte Weise persönliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Dazu zählen Telefonberatungsangebote wie das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung.“
Auch digitale Formate ermöglichen eine niederschwellige Ansprache während der Corona-Pandemie. So können Schulklassen ab Jahrgangsstufe 10 unter www.klar-bleiben.de am BZgA-Klassenwettbewerb „Klar bleiben – Feiern ohne Alkoholrausch“ digital teilnehmen. Ein weiteres Thema der ALKOHOLSPIEGEL-Ausgabe ist die Plattform „IRIS“. Das Onlineberatungsprogramm www.iris-plattform.de unterstützt Frauen, den Konsum von Tabak und Alkohol in der Schwangerschaft zu beenden.
Der Newsletter informiert außerdem über die neue digitale Serviceplattform „VORTIV – VOR ORT AKTIV“. Die Plattform richtet sich an kommunale Akteurinnen und Akteure, die Projekte vor Ort umsetzen wollen. VORTIV bündelt bundesweit verfügbare Präventionsangebote, Materialien zum Bestellen oder zum Download und bietet Unterstützung und Beratung bei Maßnahmen bis hin zu Möglichkeiten zur Netzwerkarbeit. Das Angebot wurde von der BZgA mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) entwickelt und ist unter www.vortiv.de erreichbar.
Die neue Ausgabe des ALKOHOLSPIEGEL steht unter www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention/alkoholspiegel zum Download. Der ALKOHOLSPIEGEL erscheint mit der Juni-Ausgabe zum letzten Mal in gedruckter Form und wird künftig als Online-Newsletter angeboten.
Bestellt werden kann der neue ALKOHOLSPIEGEL-Online-Newsletter ab sofort unter www.vortiv.de/newsletter oder per E-Mail unter beratung(at)vortivmail.de.
BZgA-Angebote in diesem Newsletter:
- www.vortiv.de (BZgA-Serviceplattform zur kommunalen Alkoholprävention)
- www.klar-bleiben.de (Wettbewerb für Schulklassen ab Jahrgangsstufe 10)
- www.iris-plattform.de (Online-Intervention für Schwangere zum Alkoholverzicht)
BZgA-Kampagnen der Alkoholprävention:
- www.null-alkohol-voll-power.de (für Jugendliche von 12 bis 15 Jahren)
- www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche von 16 bis 20 Jahren)
- www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene)
- www.alkoholfrei-sport-geniessen.de (für Sportvereine)
Infotelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung:
Eine telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung bietet die BZgA anonym und persönlich unter der Rufnummer 0221 89 20 31, Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 22:00 Uhr und Freitag bis Sonntag 10:00 bis 18:00 Uhr zu den Kosten für Gespräche in das Kölner Ortsnetz.
Zitiert nach einer Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 28.06.2021