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Medikamente

Medikamente aus dem Internet

Das Internet als Plattform unbe­grenzter Möglichkeiten dient immer mehr dem Medikamentenkauf. Diese werden teil­weise günstiger angeboten als bei der Apotheke vor Ort.
Die Seiten entsprechender Anbieterinnen und Anbieter sollten genau überprüft werden. Das Risiko ist hoch, an zweifelhafte Angebote zu gelangen, bei denen bedenkliche bzw. gefälschte Medikamente geliefert oder unkontrolliert aus dem Ausland importiert werden. Das deutsche Arzneimittelrecht kennt nur wenige Ausnahmen hinsichtlich des Importverbotes von Medikamenten. Genaue Informationen zur Einfuhr von Arzneimitteln und Ausnahmen des Verbringungsverbot hat das Bundesministerium für Gesundheit zusammengestellt.

Sollten Sie Medikament aus dem Internet beziehen wollen, so achten Sie auf folgende Punkte:

  • Medikamente sollten nur von Apotheken bezogen werden, die über eine Erlaubnis für den Versandhandel in Deutschland verfügen.
  • Zugelassene Versandapotheken sind mit einem EU-Sicherheitslogo gekennzeichnet. Klicken Sie auf das Logo, um die Echtheit zu überprüfen. Sie werden automatisch zu dem entsprechenden Registereintrag der Apotheke im Versandhandels-Register weitergeleitet. Das Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.
  • Verbirgt sich hinter der deutschen Bestell-Hotline eine ausländische Firma, ist aufgrund des geltenden Arzneimittelrechts in Deutschland Vorsicht geboten. Dies gilt nicht für zugelassene Versandapotheken im Ausland.
  • Rezeptpflichtige Medikamente vor Ort bleiben auch im Internet rezeptpflichtig. Sollten Sie also ein verschreibungspflichtiges Medikamente aus dem Internet beziehen wollen, müssen Sie das von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgestellte Rezept im Original der Versandapotheke zusenden.
  • Die Beratungspflicht besteht auch für Versandapotheken. Eine Hotline muss per Gesetz mit deutschsprachigem pharmazeutischem Personal besetzt sein.

Weitere Sicherheitstipps finden Sie auf der Webseite des BfArM: www.bfarm.de

Zusammenfassung

  • Medikamente werden im Internet über dubiose Quellen verkauft. Die Seriosität der Angebote ist kaum zu prüfen. Wenn rezept­pflichtige Mittel ohne Rezept angeboten werden, ist das illegal. Oft sind die Arz­nei­mit­tel auch gefälscht, die Herkunft ist zweifelhaft. Daher Finger weg von solchen Bezugsquellen
  • Versandapotheken können ihren Dienst auch im Internet anbieten. Sie sind aber als Apotheken erkennbar, verlangen den Nachweis eines Rezeptes bei der Bestellung von rezeptpflichtigen Mitteln, müssen eine Erlaubnis für den Versandhandel in Deutschland, ein EU-Sich­er­heits­lo­go und eine deutsche Bestell-Hotline be­sitz­en. Versandapotheken müssen auch beraten und für diesen Zweck eine Hotline anbieten
  • Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen auch im Internet nur über Rezept bezogen werden

 

Letzte Aktualisierung: Mai 2023

Wichtige Information

Die Inhalte auf dieser Webseite dienen der all­gemeinen Information und ersetzen keines­falls die Be­hand­lung durch die Ärztin­/­den Arzt und­/­oder die Beratung durch die Apothekerin­/­den Apotheker. Des Weiteren stellen sie keine Empfehlungen oder Be­wertungen von Therapie­ver­fahren dar. Im Bedarfs­fall sollte immer eine Ärztin­/­ein Arzt aufgesucht werden.

Alternative Vertriebs­wege für Arzneimittel

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Die Nutzung des Internet ist für viele Menschen alltäglich geworden. Verlockend wirken die Preisvorteile, die auch beim Arzneimittelkauf per Mausklick angeboten werden. Informa­tionen zu den Risiken beim Arzneimittelkauf im Internet mit Hinweisen zum sicheren Einkauf bietet das Bundeskriminalamt.