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Urologische Erkrankungen

Meldungen zu Thema

Behandlung von lokalem Prostatakrebs ohne Metastasen

Patienten erhalten Anspruch auf unabhängige ärztliche Zweitmeinung
Bei einem lokal begrenzten Prostatakarzinom ohne Metastasen gibt es verschiedene Eingriffe als Behandlungsoptionen: die chirurgische Entfernung der Prostata (Prostatektomie), die Bestrahlung des Tumors mit einer externen Strahlenquelle (perkutane Strahlentherapie) sowie die Einbringung einer Strahlenquelle in die Prostata zur internen Bestrahlung (Brachytherapie). Künftig können gesetzlich versicherte Patienten sich eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine dieser Therapieoptionen vorgeschlagen wurde.

Die Rahmenbedingungen dafür hat heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die als sogenannte Zweit­meiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob die empfohlene Behandlung aus ihrer Sicht die geeignetste ist und beraten zu möglichen Alternativen. Eine chirurgische Entfernung oder Bestrahlung des Tumors ist beim lokal begrenzten Prostatakarzinom nicht in allen Fällen zwingend erforderlich: Auch die sogenannte Aktive Überwachung kann bei bestimmten Krankheitsverläufen eine Behandlungsoption sein. Dabei wird der Tumor engmaschig kontrolliert anstatt operiert oder bestrahlt.

Zweitmeinungsberechtigt: Fachärztinnen oder Fachärzte für Urologie oder Strahlentherapie
Ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Urologie oder Strahlentherapie sind zweitmeinungs­berechtigt. Sie können voraussichtlich ab dem 1. April 2025 bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung bean­tragen, um Zweitmeinungen zu Eingriffen beim Prostatakarzinom abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Über die Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes www.116117.de/zweitmeinung können Patienten anschließend zweitmeinungsberechtigte Fachärztinnen und Fachärzte in ihrer Region finden.

Inanspruchnahme der neuen Zweitmeinung
Wenn das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände gegen den Beschluss hat, wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er tritt dann nicht unmittelbar, sondern am ersten Tag des zweiten darauffolgenden Quartals in Kraft: voraussicht­lich am 1. April 2025. Diese Zeit wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen benötigt, um das Genehmigungsverfahren für die zweitmeinungsgebenden Fachärztinnen und Fachärzte vorzubereiten.

Hintergrund – Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Operationen
Gesetzlich Versicherte haben bei planbaren Operationen gemäß § 27b SGB V einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärzt­liche Zweitmeinung. Der G-BA legt in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren den genauen Leistungsumfang eines Zweitmei­nungsverfahrens fest. Zudem wählt er aus, für welche Eingriffe dieser Anspruch besteht. Informationen zu den bereits beschlos­senen Zweitmeinungsverfahren sowie eine Patienteninformation sind auf der Website des G-BA zu finden: Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vom 19.09.2024

Daten und Fakten zur Männergesundheit

Aktuelle Daten und qualitäts­gesicherte Fakten rund um Lebenslagen, Gesundheit und Krankheit von Männern finden Sie auf der Daten und Fakten-Seite des Männer­gesundheitsportals.

Wissensreihe Männer­gesundheit: Gutartige Pros­ta­ta­vergrößerung/BPS

Harnstörungen deuten zumeist auf eine gut­artige Pros­ta­ta­vergrößerung hin. Die Broschüre "Gutartige Pros­tata­vergrößerung/PBS" aus der Wissens­reihe Männer­gesund­heit stellt unter­schied­liche Therapien vor und gibt Tipps zur Vorbeugung.

Wissensreihe Männer­gesundheit: Störender Harndrang

Ständiger Harndrang ist im Alter häufig. Die Broschüre "Störender Harndrang" aus der Wissensreihe Männer­gesund­heit stellt mögliche Ursachen sowie unterschiedliche Therapien vor und gibt Tipps zur Vorbeugung.

"Sexualität von Männern": Dritter Deutscher Männer­gesund­heits­bericht

Die Stiftung Männergesundheit hat den Dritten Deutschen Männer­ge­sund­heits­bericht zum Schwerpunkt „Sexualität von Männern“ veröffentlicht.

Wenn Sexualität sich verändert

Die Broschüre des pro familia Bundesverbandes behandelt körper­liche Verän­derungen, die mit dem Älter­werden einher­gehen und die Sexualität beein­flussen können.